Checkliste zur Einführung und Optimierung einer Zeiterfassung
Arbeitszeiten müssen in Deutschland erfasst und aufgezeichnet werden.
In seinem Urteil (BAG – 1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat festgestellt, dass Arbeitgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet sind, ein System zur Zeiterfassung einzuführen.
Die „Checkliste zur Erstellung und Optimierung einer Zeiterfassung“ enthält die Anforderungen gemäß des Urteils des Bundesarbeitsgericht.
Natürlich könnten sie sich auch direkt eine effektive Lösung zur Zeiterfassung ansehen:
TaskBrowse ist eine cloudbasierte Projekt- und Aufgabenmanagement-Lösung mit einer effektiven Zeiterfassung für Linien- und Projektarbeit. TaskBrowse erfüllt die Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts.
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