In Deutschland müssen Arbeitszeiten erfasst und aufgezeichnet werden.
In seinem Urteil (BAG – 1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass Arbeitgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet sind, ein System zur Zeiterfassung einzuführen.
Umfrage_Zeiterfassung
Umfrage zur Zeiterfasung und Verbindung mit Mitarbeitereinsatzplanung in Projekten